Benützungszeiten / Lärmschutz
2.1 Der Spielbetrieb auf den Aussenanlagen ist spätestens um 22.00 Uhr einzustellen.
2.2 Es gelten die Vorschriften der kommunalen Polizeiverordnung über den Lärmschutz (Art. 39 ff.)
2.4 In der Nähe der Sportanlagen befinden sich Wohnungen. Die Benützer haben diesem Umstand jederzeit
durch rücksichtsvolles Verhalten Rechnung zu tra-gen. Sie sorgen insbesondere dafür, dass
- Drittpersonen zu keiner Tages- und Nachtzeit durch übermässigen Lärm belästigt werden;
- vermeidbarer Lärm unterlassen wird;
- die Nachtruhe der Anwohner respektiert wird.
2.5 Ab 22.00 Uhr ist beim Verlassen der Sportanlagen und beim Wegfahren mit Motorfahrzeugen besondere
Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen.
Allgemeine Pflichten der Benützer
3.1 Markierte Fluchtwege sind jederzeit frei von Hindernissen und offen zu halten.
3.2 Alle Spiele und Übungen, welche Böden und Anlagen beschädigen, sind verboten. Gebäude, Anlagen
und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind sofort dem Hauswart zu
melden.
3.3 Auf dem Gebiet der Sportanlagen sind Hunde an der Leine zu führen. In die Sporthalle dürfen Hunde nicht
mitgenommen werden. Es gilt auf dem ganzen Areal Hundekot-Aufnahmepflicht.
3.4 Autos, Mofas und Velos sind auf den dafür bestimmten Plätzen abzustellen.
3.6 Den Weisungen des Hauswarts oder dessen Stellvertreters ist Folge zu leisten.
3.7 Die Benützer haben den Hauswart rechtzeitig zu orientieren, wenn Belegungen ausfallen.
3.8 Vor dem Verlassen der Anlage muss die Ordnung wieder hergestellt und das Licht gelöscht werden. Geräte
sind nach Gebrauch in die Einstellräume zurückzubringen und die Räume abzuschliessen.
3.10 Für Wertsachen, persönliche Effekten, vereinseigenes Material sowie für die Garderobe kann keine Haftung
übernommen werden.