Hallennutzung / Reglemente


VEREINS-Reglement ZUR Hallennutzung

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Vereins-Reglement für Mitglieder, Eltern und Trainer zur Nutzung von Hallen
Hallennutzung 1.2019.pdf
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GEmeinde Erlenbach / HALLENREGLEMENT

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Gemeinde Erlenbach, Benützungsreglement Sportanlagen Allmendli
Benützungsreglement_Allmendli, Gemeinde
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Auszug aus dem Hallenreglement:
       Benützungszeiten / Lärmschutz
2.1  Der Spielbetrieb auf den Aussenanlagen ist spätestens um 22.00 Uhr einzustellen. 
2.2  Es gelten die Vorschriften der kommunalen Polizeiverordnung über den Lärmschutz (Art. 39 ff.)
2.4  In der Nähe der Sportanlagen befinden sich Wohnungen. Die Benützer haben diesem Umstand jederzeit
durch rücksichtsvolles Verhalten Rechnung zu tra-gen. Sie sorgen insbesondere dafür, dass
  • Drittpersonen zu keiner Tages- und Nachtzeit durch übermässigen Lärm belästigt werden;
  • vermeidbarer Lärm unterlassen wird;
  • die Nachtruhe der Anwohner respektiert wird.
2.5  Ab 22.00 Uhr ist beim Verlassen der Sportanlagen und beim Wegfahren mit Motorfahrzeugen besondere  
       Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen.
 

Allgemeine Pflichten der Benützer

3.1   Markierte Fluchtwege sind jederzeit frei von Hindernissen und offen zu halten.

3.2   Alle Spiele und Übungen, welche Böden und Anlagen beschädigen, sind verboten. Gebäude, Anlagen 

 und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind sofort dem Hauswart zu  

 melden.

3.3   Auf dem Gebiet der Sportanlagen sind Hunde an der Leine zu führen. In die Sporthalle dürfen Hunde nicht
        mitgenommen werden. Es gilt auf dem ganzen Areal Hundekot-Aufnahmepflicht.
3.4   Autos, Mofas und Velos sind auf den dafür bestimmten Plätzen abzustellen. 
3.6   Den Weisungen des Hauswarts oder dessen Stellvertreters ist Folge zu leisten.
3.7   Die Benützer haben den Hauswart rechtzeitig zu orientieren, wenn Belegungen ausfallen.
3.8   Vor dem Verlassen der Anlage muss die Ordnung wieder hergestellt und das Licht gelöscht werden. Geräte  
        sind nach Gebrauch in die Einstellräume zurückzubringen und die Räume abzuschliessen.
3.10 Für Wertsachen, persönliche Effekten, vereinseigenes Material sowie für die Garderobe kann keine Haftung 
        übernommen werden.

Gemeinde Küsnacht / Hallenreglement

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Gemeinde Küsnacht / Infrastruktur-Reglement, Gültig ab 1. Januar 2017
Reglement_Benutzung_von_Infrastruktur.pd
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gemeinde Meilen / Hallenreglement

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Meilen Hallenordnung.pdf
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gemeinde zollikon / Hallenreglement

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Reglement_Hallen Zollikon_.pdf
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GEMEINDE HERRLIBERG / HALLENREGLEMENT

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Hausordnung Turnhallen_Anpassung_August2
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